BIS: Suche und Detail

Schülerfahrkarten und Schülerfahrtkostenerstattung

Beschreibung

Die notwendige Beförderung von Schülern obliegt den öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Gemeinden und Schulverbände, sowie die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.

Die gestellten Anträge auf Schülerbeförderung werden von uns geprüft, bearbeitet und ggf. zur weiteren Beabeitung weitergeleitet.

Schülerfahrtkostenverordnung Nordrhein Westfalen

Wenden Sie sich bzgl. notwendiger Unterlagen an das Sekretariat Ihrer Schule.

Bitte die Meldebestätigung ihres aktuellem Wohnsitzes beifügen.

Eine pauschalierte Aussage über die Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich.

Gebühren fallen keine an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen