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Kampfmittel

Beschreibung

Vor der Durchführung eines Bauvorhaben könnte eine Bestätigung notwendig sein, ob Anhaltspunkte für eine Kampfmittelgefährdung vorliegen. Eine entsprechende Anfrage kann unter Angabe der genauen Ortsbezeichnung bei der Ordnungsbehörde gestellt werden.

Ist bei der Durchführung eines Bauvorhabens der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtigte Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen/Lippe über die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.

Bei sonstigen  Munitions- bzw. Bombenfunden ist ebenfalls die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu informieren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen