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Führungszeugnis beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen?


Sind Sie im Besitz des neuen Personalausweis mit Online-Funktion und möchten das Führungszeugnis online beantragen?

Oder, Sie stellen den Antrag persönlich mit Termin beim Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg, sofern Sie mit Ihrem Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg gemeldet sind.

Für einen Termin rufen Sie uns an.

Beschreibung

Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
1. für private Zwecke (Belegart N)
2. zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
3. ein erweitertes Führungszeugnis
4. ein Europäisches Führungszeugnis.

Wenn Sie das Führungszeugnis für private Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll). Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder werden (zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein) oder mit minderjährigen pflegebedürftigen Personen beziehungsweise minderjährigen Menschen mit Behinderungen arbeiten bzw. wollen.

Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Personen, die nicht (mehr) in Deutschland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis direkt beantragen.

Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses

Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.).
  • im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen
  • weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden (nur zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich)
  • wird das Führungszeugnis für behördliche Zwecke benötigt, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird. Außerdem ist ein Aktenzeichen oder Verwendungszweck anzugeben

bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Einfaches, behördliches und erweitertes Führungszeugnis: ca. 2 Wochen
Europäisches Führungszeugnis: ca. 6 Wochen

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

  • die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet
    grundsätzlich 13,00 €
  • unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises z. B. bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gebührenfrei