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Fundsache abgeben

Kurzbeschreibung

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Dann kommen Sie gerne (mit Termin) bei uns vorbei oder melden sich unter 05282/601-32 oder 601-33. 

Beschreibung

Wer einen Gegenstand findet, der einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, hat dies in jedem Fall dem Fundbüro (Bürgerbüro) anzuzeigen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.

Im Einzelfall wird dann entschieden, ob der Gegenstand vom Fundbüro in Verwahrung genommen wird oder beim Finder aufbewahrt werden kann.  

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro. 

Werden Gegenstände innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige nicht abgeholt, kann der Gegenstand in das Eigentum des Finders, der übrigens auch minderjährig sein kann, übergehen. Anderenfalls wird der Gegenstand durch die Gemeinde verwertet.

Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand im Fundbüro (Bürgerbüro) der Stadt Schieder-Schwalenberg abgegeben wurde, kann das Bürgerbüro (mit Termin) aufgesucht oder angerufen werden. Die Nachfrage wird zentral für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

Fundsachen erreichen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen.

Personalausweis oder Reisepass

den gefundenen Gegenstand (Fundsache)

Fundanzeige

  • Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros (Bürgerbüros) können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.
  • Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.
  • Wenn Sie einen gefundenen Gegenstand bei uns melden, können Sie dafür einen Finderlohn beanspruchen. Der Finderlohn beträgt bei einer Sache mit einem Wert bis zu 500,00 Euro 5 %. Liegt der Wert der Fundsache über 500,00 Euro wird der Mehrwert mit 3 % berechnet.
  • Für die Aufnahme der Fundanzeige fallen keine Kosten an
  • Sollte sich kein Verlierer der Fundsache innerhalb von 6 Monaten melden und der Finder möchte die im Fundbüro aufbewahrte Fundsache nach Ablauf der Frist als Eigentum erwerben, ist vom Finder bei der Abholung der Fundsache für die Aufbewahrung folgende Gebühr zu entrichten:    

    im Wert bis 25,00 Euro: Kostenfrei
    im Wert von 26,00 Euro bis 150,00 Euro: Gebühr: 10,00 Euro
    im Wert von 151,00 Euro bis 500,00 Euro: Gebühr: 15,00 Euro
    im Wert über 500,00 Euro: Gebühr: 20,00 Euro
    je weitere angefangene 500,00 Euro: Gebühr: 20,00 Euro
    Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.): Gebühr: 15,00 Euro.

Die Gebühr ist bei Abholung der Fundsache im Bürgerbüro in bar oder per Girocard zu entrichten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen