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Außergerichtliche Streitschlichtung

Beschreibung

Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:

  • Kleine Meinungsverschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Beleidigung
  • Sachbeschädigung

Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollten sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf  Bund der Deutschen Schiedsmänner.

 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen