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Niederlassungserlaubnis
Beschreibung
Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat, benötigt zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel neben einem Visum für die Einreise auch einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften und unbeschränkten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also die Rechtsgrundlage, nach der über Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu entscheiden ist.
Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen weitere Bearbeitungsfristen hinzu, da die Stellungnahmen anderer Behörden einzuholen sind. Es ist daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde zu wenden.
Die Gebühren für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis betragen zwischen EUR 55 (für Minderjährige) und 147. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. Aufenthaltsverordnung).
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - Fax:
05231 63011-1010 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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