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Reisepass beantragen (auch Express)

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Reisepass beantragen?

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig!

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die in Schieder-Schwalenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgerbüro beantragen.

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Geburtsurkunde, Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird. 

Reisepass: ca. 5 Wochen

Expressreisepass: 3-4 Werktage

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!

Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage des alten Dokumentes durch eine andere Person erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.


Antragstellung bei geplanter Eheschließung:

Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 37,50 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: 69,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: 60,00 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten: 82,00 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: 92,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 114,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Zuständige Einrichtungen