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Wohngeld beantragen

Kurzbeschreibung

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben.

Beschreibung

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Sie können hier das Wohngeld online berechnen und beantragen:

 

Für die Buchstaben A-K ist Frau Krome zuständig. Für die Buchstaben L-Z ist Frau Hoppe zuständig.

 

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung oder unter den Downloads.

Gebühren fallen nicht an

Zuständige Einrichtungen