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Baustellenabsicherung
Beschreibung
Verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle an Straßen erteilen. Unternehmer müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über die notwendigen Verkehrsbeschränkungen,- verbote und Umleitungen einholen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Es wird eine verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO ggf. in Verbindungmit § 46 StVO erteilt.
Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Schriftlicher Antrag mit Angaben über:
die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
die Zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Maßnahme
die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Name/Handynummer)
Zur Bearbeitung werden darüber hinaus folgende Unterlagen benötigt:
Regel- oder Verkehrszeichenplan
ggf. ein Signalzeitenplan für die Inbetriebnahme einer Baustellen-Lichtsignalanlage ggf. Umleitungsplan.
In der Regel 8 -14 Tage je nach Aufwand und Stellen, die hierzu angehört werden müssen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - Fax:
05231 63011-1010 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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