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Ratten melden
Beschreibung
Im Wege der Verkehrsicherungspflicht sind Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Rattenbefall auf ihrem Grundstück verpflichtet. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
Probleme mit Rattenbefall können bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-31
- E-Mail:
- f.luttmann@schieder-schwalenberg.de