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Ratten melden

Beschreibung

Im Wege der Verkehrsicherungspflicht sind Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Rattenbefall auf ihrem Grundstück verpflichtet. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.

Probleme mit Rattenbefall können bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. 

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