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Verkehrsrechtliche Anordnungen

Kurzbeschreibung

Verkehrsrechtliche Anordnungen sind dauerhafte oder zeitlich befristete Anordnungen in Bezug auf die Beschilderung und Markierung  öffentlicher Verkehrsflächen (z.B. Anordnung Haltverbot, Straßensperrung). Sie können in Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ausgesprochen werden. 

Bei Veranstaltungen sind dem Antrag eine Streckenskizze, eine Veranstaltererklärung (siehe Antragsvordruck) und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung beizufügen. Bei Baumaßnahmen ist u.a. der Nachweis zu erbringen, dass die verantwortliche Person über ein Zertifikat gemäß MVAS99 (Sicherung Straßenbaustellen) bzw. ZTV SA 97 verfügt.

Die Anordnung erteilt die Straßenverkehrbehörde des Kreis Lippe.

Straßenverkehrsordnung, u.a. § 29, § 45 u. § 46 StVO.

Zuständige Einrichtungen