BIS: Suche und Detail

Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Beschreibung

Das Anbringen von Veranstaltungsplakaten an Straßen und Wegen ist genehmigungspflichtig.

§ 46 StVO (Straßenverkehrsordnung)

§ 18 StrWG NRW 

Die Plakatierung muss mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden.

Diese Erlaubnis ersetzt jedoch bei großflächigen Werbetafeln eine eventuell erforderliche baurechtliche Genehmigung, die gesondert beim Kreis Lippe als Baugenehmigungsbehörde zu beantragen ist, nicht.

Für die Sondernutzungserlaubnis für Plakate bis DIN A 1 wird gem. § 1, § 20 und Gebührentarif-Nr.: 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 05.10.2001 in der zurzeit geltenden Fassung eine Verwaltungsgebühr von 22,00 € festgesetzt.

Für die Großplakatierung wird für die Inanspruchnahme des zugewiesenen Standortes ein Nutzungsentgelt von z.Zt. 1,00 € pro Stellwand und pro Tag berechnet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen