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Nichtraucherschutz

Beschreibung

Das Nichtraucherschutzgesetz regelt das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Erziehungs-, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen, etc.. Insbesondere gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen