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Gewerbe - Ummeldung

Beschreibung

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind Gewerbeummeldungen (z.B. Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirks, Erweiterung der Tätigkeit) anzuzeigen. 

Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. 
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • die IT NRW (Statistik)

Grundsätzlich notwendig sind:

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
  • bei schriftlicher Ummeldung: ausgefüllte Anzeige über Gewerbeummeldung
  • bei Ummeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache der/des Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis

Die Gewerbeummeldung muss zeitgleich mit der Veränderung vorgenommen werden.

Es werden Verwaltungsgebühren für die Gewerbeummeldung wie folgt erhoben:

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind beträgt die Gebühr 26 €
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind beträgt die Gebühr 33 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr 13 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen