Suche
Marktfestsetzung
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte (z.B. Kunst- und Handwerkermärkte)
- oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen
organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Marktprivilegien stellen den festgesetzten Markt von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:
- Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
- Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
§§ 64 - 69 Gewerbeordnung (GewO)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Schieder-Schwalenberg
-
- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
-
- Telefon:
05282 601-0 - Fax:
05282 601-35 - E-Mail:
info@schieder-schwalenberg.de
- Telefon:
-
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
-
- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05282 601-31
- E-Mail:
- f.luttmann@schieder-schwalenberg.de