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Vorverkaufsverzichtsgebühr

Beschreibung

Ein Negativzeugnis bescheinigt, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht zum Kauf eines Grundstücks besitzt oder das Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Mit der Vorlage des Negativzeugnisses kann die Eintragung im Grundbuch vollzogen werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen