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Sterbefallbeurkundung
Kurzbeschreibung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Beschreibung
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG)
- Todesbescheinigung des Arztes
- Anzeige des Sterbefalles einer Einrichtung, der Kriminalpolizei oder eines Bestatters.
- Die mündliche Anzeige von einer Privatperson die beim Tod zugegen war ist auch möglich
- Ausweisdokument oder erweiterte Meldebescheinigung
Benötige Urkunden
- Geburtsurkunde (bei ledigen Deutschen)
- Heiratsurkunde (Bei verheirateten Deutschen)
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (Bei geschiedenen Deutschen/Hochzeit und Scheidung im Inland)
- Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern des/der Verstorbenen
Diese Aufzählung ist unverbindlich und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da im Zuge der Bearbeitung die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich wird.
Des Weiteren sind die vorzulegenden Urkunden für eine Sterbefallbeurkundung sehr individuell, je nach Personenstand und Staatsangehörigkeit. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Standesamt Südlippe auf.
- Bescheinigung über die Zurückstellung einer Sterbefallbeurkundung aufgrund fehlender Unterlagen: 10€
- Sterbeurkunde:12€
- Jede weiter, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang 6€
- Für die Sozialversicherungen und die Bestattung werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Burgstraße 13
- 32805 Horn- Bad Meinberg
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- Telefon:
05234 201-321
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05234 201-321
- E-Mail:
- d.lange@schieder-schwalenberg.de