Suche
Verlust eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis)
Kurzbeschreibung
Sie haben ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufigen Personalausweis) verloren? Dann sind Sie verpflichtet, den Verlust der Ausweisbehörde (Bürgerbüro) zu melden.
Kommen Sie dafür persönlich (mit Termin) im Bürgerbüro vorbei.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Paßgesetz
Sie müssen trotz Verlust Ihres Ausweisdokumentes Ihre Identität nachweisen.
- Legen Sie bitte sonstige noch vorhandene Ausweisdokumente vor z.B. ältere abgelaufene oder entwertete Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Alternativ: Führerschein, Krankenversicherungskarte und Geburts- oder Heiratsurkunde
Alternativ: Haben Sie keine weiteren Dokumente um Ihre Identität nachzuweisen, bringen Sie bitte eine Person mit, die unter Vorlage ihres Ausweises, Ihre Identität bestätigen kann.
Für die Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes fallen keine Kosten an.
Für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes fallen die, unter dem jeweiligem Produkt (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) angegebenen Kosten an.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
-
- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05282 601-33
- E-Mail:
- a.hagedorn@schieder-schwalenberg.de
-
- Telefon:
- 05282 601-32
- E-Mail:
- j.steiner@schieder-schwalenberg.de