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Abfallgebühren

Beschreibung

Gebührenabrechnung

Gebührenänderungen, die sich nicht aufgrund eines Wechsels bzw. der Abmeldung eines/ mehrerer Behälter ergeben, werden mit dem Gebührenbescheid des kommenden Jahres verrechnet. Zwischenabrechnungen im laufenden Kalenderjahr sind nicht möglich!

Anmeldepflicht

Gem. § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schieder-Schwalenberg hat der Grundstückseigentümer der Stadt Schieder-Schwalenberg den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unvertüglich anzumelden.

Eigentümerwechsel

Im Falle eines Eigentumswechsels ist gem. § 3 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Schieder-Schwalenberg der neue Grundstückseigentümer vom Beginn an Gebührenpflichtig, an dem die Rechtsänderung im Grundbuch zugerechnet ist. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Stadt Detmold innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich und mit Nachweis der Grundbucheintragung mitzuteilen.

 

 

 

Gebührenbescheid

Auskünfte und Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid bezüglich der Abfallgebühren erhalten Sie bei Herrn Erfurth. 

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Bürgerinformation. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen