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Hund anmelden oder abmelden
Kurzbeschreibung
Sie wollen einen Hund anmelden oder abmelden?
Dann kommen Sie gerne vorbei!
Beschreibung
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Schieder-Schwalenberg zwingend erforderlich!
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt.
Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Hund anmelden:
- persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
Hund abmelden:
- persönliche Angaben des Halters
- evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Hund anmelden
- die Steuer für einen Hund beträgt jährlich 60,00€
- bei zwei Hunden beträgt die Steuer pro Hund jährlich 72,00€
- ab dem dritten Hund pro Hund 84,00€
Außerdem wird bei jeder Anmeldung eines großen Hundes eine einmalige Gebühr i. H. v. 25,-- Euro fällig (zuständig ist hier das Ordnungsamt)
Vergünstigung/Befreiung:
Gründe für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen
Hund abmelden
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 1 - Finanzen und Organisation
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05282 601-22
- E-Mail:
- r.erfurth@schieder-schwalenberg.der