BIS: Suche und Detail

Schornsteinfegerangelegenheiten

Beschreibung

Die Tätigkeit der Schornsteinfeger wird im Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) von Feuerstätten und Abgasanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe.

Mängel

Werden Mängel festgestellt, setzt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dem Eigentümer eine Frist, in Abhängigkeit der Gefährdung, zur Beseitigung dieser Mängel. Bei nicht fristgerechter Mängelbeseitigung wird der Mängelbericht an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet.

Rauch- oder Geruchsbelästigung

Rauch- und Geruchsbelästigungen aus privaten Kleinfeuerungsanlagen oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen können bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen