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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Nach § 64 Absatz 1 der BauO NRW 2018 wird das einfache Genehmigungsverfahren für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, soweit es sich nicht um große Sonderbauten oder genehmigungsfreie Vorhaben handelt.
Der Antrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens in dreifacher Ausfertigung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bauvorlagen müssen im Regelfall von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser ( z.B. Architektin oder Architekten) unterschrieben sein, der gem. § 67 BauONRW 2018 bauvorlageberechtigt ist. Die notwendige Bauvorlageberechtigung ist nachzuweisen.
Mit den Bauarbeiten darf erst eine Woche nach Zugang der Baubeginnanzeige bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:
1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/2 Einfaches Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
2. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein.
3. Lageplan im Maßstab 1:500
Wenn es für die Beurteilung des Vorhabens notwendig ist ein größerer Maßstab.
4. Bauzeichnungen
Für die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.
5. Baubeschreibung
In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/7 Baubeschreibung
6. Betriebsbeschreibung
Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Anlage I/9 Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
7. Nachweise, Berechnungen und Angaben
- Abstandsflächenberechnung
- Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
Ein Formular finden Sie hier:
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung anzeigen
(Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)
Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung - Angaben zur Barrierefreiheit, wenn dies gemäß § 49 BauO NRW 2018 gesetzlich vorgeschrieben ist. Link zu Barrierefreies Bauen
8. Erhebungsbogen Baustatistik
"Bautätigkeitsstatistik Online"
Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem § 68 Bautechnische Nachweise (BauO NRW 2018) oder Ihrer Baugenehmigung.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 sowie (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 -Stadtentwicklung
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-67
- E-Mail:
- a.baersch@schieder-schwalenberg.de