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Vorbescheid
Beschreibung
Nach § 77 BauO NRW 2018 kann auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn ein Vorbescheid zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Für eine Voranfrage sind nur die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Unterlagen einzureichen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
- Anlage I/1 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten § 65 BauO NRW 2018
- Anlage I/2 Einfaches Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 -Stadtentwicklung
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-67
- E-Mail:
- a.baersch@schieder-schwalenberg.de