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Nutzungsänderung

Beschreibung

Nutzungsänderungen sind Änderungen in der Nutzung von bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Nutzungsänderungen werden in der Regel nach dem Einfachen Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.

Der Antrag im Einfachen Baugenehmigungsverfahren ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens 3-fach bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Bauausführung/ Nutzungsänderung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben/ Nutzungsänderung begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Mit dem Antrag auf Nutzungsänderung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

1. Antragsformular

Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/2 Einfaches Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018

2. Liegenschaftskarte / Flurkarte

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein.

3. Lageplan im Maßstab 1:500

Wenn es für die Beurteilung des Vorhabens notwendig ist, ein größerer Maßstab.

4. Bauzeichnungen

Für die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.

5. Baubeschreibung

In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/7 Baubeschreibung

Die Baubeschreibung kann auch formlos erfolgen.

6. Betriebsbeschreibung

Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

Anlage I/9 Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

7. Nachweise, Berechnungen und Angaben

  • Abstandsflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
  • Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
    Ein Formular finden Sie hier:
    Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung anzeigen
    (Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)
    Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung
  • Angaben zur Barrierefreiheit, wenn dies gemäß § 49 BauO NRW 2018 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem § 68 Bautechnische Nachweise (BauO NRW 2018) oder Ihrer Baugenehmigung.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!

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Zuständige Kontaktpersonen