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Gartenbewässerung

Beschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht.

  • Montage eines Zwischenzählers
    Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Aufsetz- oder Aufschraubzähler hingegen nicht. Üblicherweise wird in eine vom Keller oder vom Erdgeschoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eine Wasseruhr eingebaut. Der Einbau eines Zwischenzählers ist von dem Gebührenpflichtigen selbst zu veranlassen.
     
  • Anmeldung
    Nach Einbau eines Zwischenzählers ist die Zählernummer, das Einbaudatum und der Eichzeitraum der Stadt Schieder-Schwalenberg mitzuteilen (siehe Anmeldeformular).
    Der Anmeldung soll ein Foto der Installationsweise des Zwischenzählers beigefügt werden.
  • Zählerstandsmeldung Die Meldung des Zählerstandeserfolgt jährlich bei der Stadt. Der Antrag ist schriftlich zu erstellen, entweder formlos oder mithilfe des Antragsformulars.
     
  • Erstattung
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand Ihres Zwischenzählers spätestens bis zum 15.11. schriftlich mit, damit ein entsprechender Abzug bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgen kann. Die nicht in den Kanal wieder als Schmutzwasser eingeleitete Frischwassermenge (Wasserschwundmenge) wird dann auf der Jahresendabrechnung als „Korrektur“ aufgeführt.
    Sollten Sie Ihren Antrag erst nach dem 15.11., spätestens aber bis zum 15.01. des Folgejahres (satzungsgemäße Frist) einreichen, erfolgt wie bisher eine vollständige Berechnung der Schmutzwassergebühr (entsprechend dem Frischwasserverbrauch) und ggf. eine Erstattung im Laufe des Frühjahrs. Danach eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

    Die Formulare für die Zählerstandsmeldung finden Sie unten auf der Seite unter "Formulare".
     
  • Zählerstände
    Der Zwischenzähler ist vom Gebührenpflichtigen selbst abzulesen. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung.

 

  • Schmutzwassergebühren
    4,17 € je Kubikmeter Schmutzwasser

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenerstattung für den Wassertausch eines Swimmingpools/Planschbecken nicht gewährt wird. Das abzulassende Wasser ist durch Gebrauch wie auch durch Zusätze zu Abwasser geworden und muss daher der Kanalisation zugeführt werden.

Bei erstmaliger Antragstellung einer Schmutzwassererstattung ist nach Einbau des Zählers das Anmeldeformular bei der Stadtverwaltung einzureichen (siehe Formulare).

4,17 € je Kubikmeter Schmutzwassergebühr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen