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Hundehaltung – erlaubnispflichtige Hunde- Befreiung vom Maulkorb und Leinenzwang

Beschreibung

Die Haltung von gefährlichen Hunden (z.B. American Staffordshire Terrier) und Hunden bestimmter Rasse (z.B. Rottweiler) ist erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtige Hunde dürfen nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht und Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortslagen kann bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Der Hundehalter/in muss nachweisen, dass keine Gefahr von dem Hund ausgeht. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung zu erbringen, die bei der Veterinärbehörde des Kreises Lippe durchzuführen ist.  Auch bei einer Befreiung sind die Hunde innerorts weiterhin anzuleinen.