Suche
Pyrotechnische Gegenstände abbrennen – Anzeige/Antrag
Beschreibung
Das Abbrennen eines Feuerwerks der Katerogien 2, 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 durch einen Pyrotechniker ist ganzjährig zwei Wochen vorher gemäß Vordruck anzuzeigen. Zusätzlich können pyrotechnische Gregenstände der Katergorie 2 von Bürgern außerhalb Sylvesters mit einer Ausnahmegenehmigung aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeit, "runder" Geburtstag) abgebrannt werden.
ca. 2 Wochen
je nach Verwaltungsaufwand zwischen 75,00 € und 150,00 €
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
-
- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05282 601-31
- E-Mail:
- f.luttmann@schieder-schwalenberg.de