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Pyrotechnische Gegenstände abbrennen – Anzeige/Antrag

Beschreibung

Das Abbrennen eines Feuerwerks der Katerogien 2, 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 durch einen Pyrotechniker ist ganzjährig zwei Wochen vorher gemäß Vordruck anzuzeigen. Zusätzlich können pyrotechnische Gregenstände der Katergorie 2 von Bürgern außerhalb Sylvesters mit einer Ausnahmegenehmigung aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeit, "runder" Geburtstag) abgebrannt werden.

ca. 2 Wochen

je nach Verwaltungsaufwand zwischen 75,00 € und 150,00 €