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Leichenpass
Beschreibung
Für die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist es notwendig, dass zuvor ein Leichenpass durch die örtliche Ordnungsbehörde ausgestellt wurde.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache „ungeklärt“, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
Verwaltungsgebühr von € 25,00
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-31
- E-Mail:
- f.luttmann@schieder-schwalenberg.de