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Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung
Beschreibung
Zufahrten sind die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten Verbindungen von anliegenden Grundstücken und von nicht öffentlichen Wegen mit Straßen. Die Anlage neuer oder die wesentliche Änderung bestehender Zufahrten oder Zugänge zu einer öffentlichen Straße gilt als Sondernutzung. Dies gilt auch, wenn eine Zufahrt gegenüber dem bisherigen Zustand einem wesentlich größeren oder andersartigen Verkehr dienen soll.
Das Herstellen einer Zufahrt bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen im Stadtgebiet und in den Ortsdurchfahrten ist dies die Stadt Schieder-Schwalenberg.
Für das Herstellen einer neuen Zufahrt ist es erforderlich, entweder eine Bordsteinabsenkung, eine Grabenverrohrung oder eine Befestigung im Randbereich der öffentlichen Straßen durchzuführen.
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine neue Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein.
Ist die Zufahrt für den Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau in der Regel einer Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Schieder-Schwalenberg bedarf. Dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.
§ 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 20 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 25 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Zufahrtsgenehmigung muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Weitere Kosten fallen für den Bau/ die Herstellung der Zufahrt an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 -Stadtentwicklung
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-63
- E-Mail:
- j.pfannenschmidt@schieder-schwalenberg.de