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Grundstücksentwässerung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Beratung zur Grundstücksentwässerung im Bestand, bei Änderungen oder Neuherstellung / Kanalbestandspläne im öffentlichen Bereich
Beschreibung
Eine gut funktionierende und für die Umwelt schadlose Abwasserbeseitigung ist im öffentlichen und privaten Bereich erforderlich. Die Menge der eingeleiteten Schadstoffe im Ab- und Oberflächenwasser steigt seit vielen Jahren stetig an. Ziel ist es, dass diese Schadstoffe durch zentrale oder dezentrale Abwasserbehandlungsmaßnahmen weitestgehend eliminiert werden. Hierzu ist der Kanalbestand im öffentlichen und privaten Bereich möglichst schadstellenfrei zu betreiben, damit die Schadstoffe nicht in Boden und Grundwasser gelangen.
Die Stadt Schieder-Schwalenberg betreibt ihre öffentlichen Abwasseranlagen durch intensive und regelmäßige Wartung möglichst störungs- und schadfrei. Hierzu gehört auch die regelmäßige Untersuchung sowie die Durchführung erforderlicher Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten.
Da eine vergleichbare Behandlung der privaten Grundstücksentwässerung nicht die Regel ist, liegen Ursachen für auftretende Probleme häufig auch im Bereich der privaten Abwasseranlagen. Die Pflichten der privaten Grundstückseigentümer zum ordnungsgemäßen Betrieb ist im Teil 2 (Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen) der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen gesetzlich festgelegt.
Informations-Auszug aus der Entwässerungsatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg
- 14 Zustimmungsverfahren
(1) Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.
(2) Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Stadt mitzuteilen. Diese verschließt die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers.
Selbstüberwachungsverordnung NRW SüwVo NW
umwelt.nrw: Rechtliche Regelungen zu privaten Abwasserleitungen in NRW
Entwässerungsantrag (Datei für Link wird nachgereicht)
Entwässerungsantrag
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 -Stadtentwicklung
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-75
- E-Mail:
- m.bickel@schieder-schwalenberg.de