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Hochwasserschutz Information einholen

Kurzbeschreibung

Allgemeine Beratung / Hinweise zum Hochwasserschutz, Starkregengefahrenkarten sowie für Vorbeugemaßnahmen zur Schadensbegrenzung Grundstücke/Gebäude

Aufgrund der sich entwickelnden Klimaveränderungen muss im Stadtgebiet verstärkt Augenmerk auf den weiteren Ausbau des Hochwasserschutzes gelegt werden.

Beschreibung

Kommunales Starkregenkonzept 2023

Neben den bisher ergriffenen Maßnahmen plant die Stadt Schieder-Schwalenberg im Jahr 2023 die Aufstellung eines kommunalen Starkregenkonzeptes. Aufbauend auf den vom Land NRW zur Verfügung gestellten Starkregengefahrenkarten sowie einer örtlichen Gefährdungs- und Risikoanalyse soll für besonders stark betroffene Bereiche und wichtigen Infrastrukturstandorten ein Handlungskonzept als strategische Vorsorgemaßnahme entwickelt werden. Daraus abgeleitete Maßnahmen sollen sukzessiv umgesetzt werden.

Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität (außergewöhnliche und extreme Oberflächenabflussereignisse). Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer (konvektive Niederschlagsereignisse) und stellen daher ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden.

Bemessungsgrundlage ist bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, dass statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Die ermittelten Gebiete an hochwassergefährdeten Gewässern werden durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert. Eine neue Ermittlung soll in NRW 2023 durchgeführt werden.

Die Ausweisung von ÜSG gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements und dient u. a. der Retention von Hochwasserwellen sowie um die Überflutungswahrscheinlichkeit der von Menschen besiedelten Gebiete zu reduzieren.

Ausgewiesene ÜSG haben unmittelbare planungsrechtliche Auswirkungen, wie z. B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten gemäß der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie beruht auf der Bewertung von Hochwasserrisiken für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete).

Während die rechtliche Festsetzung und vorläufige Sicherung von ÜSG (siehe oben) jene Gebiete innerhalb der Risikogebiete umfassen, bei denen statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, umfassen die Risikogebiete außerhalb von ÜSG die Bereiche, die statistisch deutlich seltener als einmal in 100 Jahren überflutet werden (entsprechend Szenario HQextrem lt. Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie).

Ausgewiesene Risikogebiete außerhalb von ÜSG unterliegen Regelungen zum Planen und Bauen, die in § 78 Abs. 1 Nr. 1-2 WHG zusammengefasst sind.

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) informieren darüber, welche Bereiche bei Hochwasser überflutet sind und welche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erwarten sind.

Die Karten sind für drei abgestufte Häufigkeits-Szenarien verfügbar:

  • HQhäufig: Hochwasser, das im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auftritt, also relativ häufig.
  • HQ100: Hochwasser, das im Mittel alle 100 Jahre auftritt.
  • HQextrem: Extremhochwasser, das im Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt.

Welche Hochwasserhäufigkeit in der jeweiligen Karte betrachtet wird, können Sie im Titel der Karte erkennen.

Starkregengefahrenhinweiskarte des BKG

https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwassergefahrenkarten-inhalte-und-symbole-8307

ELWAS-WEB Fachinformationssystem Wasserwirtschaft NRW, Gefahren-/Risikokarten:  

Reiter Karten\ Oberflächengewässer\ OW Hochwasser

Umweltdaten vor Ort (UvO)   Umweltministerium NRW, Gefahren-/Risikokarten, ÜSG etc.:

Reiter Karten\Wasser\Hochwasser und Gewässernetz\

.Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen