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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.

Für Kommunalstraßen kann eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenbaulastträger beantragt werden. Falls Verkehrsregelungen notwendig sind (z.B. Straßensperrungen bei Veranstaltungen, Einrichten von Haltverboten), ist eine Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe durchzuführen. 

Eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos unter Angabe des Ortes, evtl. Lageskizze mit Maßangaben, Verantwortlicher (Name, Wohnort, Erreichbarkeit), des Zeitraums und der Grund und Art der Sondernutzung beantragt werden.

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge 14 Tage vor Sondernutzung zuzusenden. 

Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen