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Erstberatung

Beschreibung

Die Erstberatung stellt den ersten Kontakt zum Jugendamt dar. Alle Anliegen, die im Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen und Familien stehen, werden zu Beginn in der Erstberatung bearbeitet.

Folgende Beratungsangebote stehen zur Verfügung:

  • Beratung in Fragen der Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Umgangsrecht
  • Informationen über erzieherischen Hilfen (§ 27 ff SGB VIII)
  • Informationen über Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  • Hilfe bei Weitervermittlung an entsprechende Insitutionen

Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen. 

Es kann keine pauschalierte Angabe zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.

Termine für persönliche Beratungsgespräche werden individuell vereinbart. Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Die Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht.

Zuständige Einrichtungen