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Adressänderung im KfZ-Schein

Kurzbeschreibung

Sie wollen die Anschrift auf Ihrem Kraftfahrzeugschein ändern lassen?

Beschreibung

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig!


Wenn sich der Wohnsitz eines Fahrzeughalters ändert, ist die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu aktualisieren.

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültigem TÜV)

Eine Änderung der Adresse im Fahrzeugschein ist im Bürgerbüro nur möglich, wenn Sie innerhalb Schieder-Schwalenberg umgezogen sind oder aus dem Kreis Lippe zugezogen sind und Ihre Fahrzeugdaten bereits im Fahrzeugbestand des Kreises Lippe erfasst wurden. Außerdem darf das Datum der Hauptuntersuchung (TÜV) des Fahrzeuges nicht abgelaufen sein!

Sofern Sie von außerhalb des Kreises Lippe zuziehen, ist eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle des Kreises Lippe erforderlich! Gleiches gilt, wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat) und Sie diesen in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern wollen.

  • Gebühr in Höhe von 11,10 € (zahlbar in bar oder per Girocard)

Zuständige Einrichtungen