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Meldebescheinigung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie brauchen eine Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung oder Lebensbescheinigung?
Dann kommen Sie gerne vorbei!
Beschreibung
Das Bürgerbüro stellt auf Antrag einer Person eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Eine schriftliche Meldebescheinigung können Sie hier digital beantragen.
Möchten Sie eine elektronische Meldebescheinigung erhalten, dann können Sie die hier digital beantragen.
Eine schriftliche Meldebescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro (mit Termin) beantragt werden.
Für einen Termin rufen Sie uns an.
Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person erforderlich.
Meldebescheinigung- § 18 Bundesmeldegesetz
- Ausweisdokument des Meldepflichtigen
- ggfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigenes Ausweisdokument sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
- ggfs. unterschriebene Vollmacht, Ausweisdokument des Meldepflichtigen sowie Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich im Bürgerbüro zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.
- schriftliche Meldebescheinigung 9,00 EURO
- elektronische Meldebescheinigung gebührenfrei
Die Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerbüro in bar oder per Girocard zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-33
- E-Mail:
- a.hagedorn@schieder-schwalenberg.de
-
- Telefon:
- 05282 601-32
- E-Mail:
- j.steiner@schieder-schwalenberg.de