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Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen?

Beschreibung

Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz über folgenden Link:

Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg stellen. Dafür ist allerdings eine persönliche Vorsprache notwendig.

Zuständig ist, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und Ihren Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg haben, das Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.

Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
  • Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, muss die Anschrift der Behörde und ein Aktenzeichen oder Geschäftsvorfall angegeben werden

Der Antrag wird vom Bürgerbüro elektronische an das Bundesamt für Justiz Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die genannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5 - 14 Tage bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die genannte Behörde erreicht.  

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

  • Die Gebühr beträgt 13,00 € (zahlbar in bar oder per Girocard)

Zuständige Einrichtungen