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Beschäftigungserlaubnis

Beschreibung

Jeder Aufenthaltstitel beinhaltet eine Entscheidung über die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bzw. Beschäftigung. Sollten Inhaber/-innen von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen eine Beschäftigung (d.h. eine unselbständige Erwerbstätigkeit) aufnehmen wollen, benötigen sie eine Beschäftigungserlaubnis von der Ausländerbehörde.

Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibungsformular der Bundesagentur für Arbeit (erhältlich bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter)

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit.

Es werden keine gesonderten Gebühren erhoben.

Zuständige Einrichtungen