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Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe
Kurzbeschreibung
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.
Beschreibung
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der Stadt Schieder-Schwalenberg. Die Stadt Schieder-Schwalenberg nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet Sie an den LWL weiter.
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Schieder-Schwalenberg
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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- Telefon:
05282 601-0 - Fax:
05282 601-35 - E-Mail:
info@schieder-schwalenberg.de
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