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Elternbeitrag Kitas

Beschreibung

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle der Stadt Schieder-Schwalenberg haben sich die Eltern an den Kosten der Betreuung zu beteiligen. Die Höhe des Beitrags wird in den Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt und bemisst sich linear am Einkommen. Bei Kitas und Kindertagespflege richtet sich der Beitrag auch nach der gebuchten Stundenzahl und dem Alter des Kindes.

  • Erklärung zum Elterneinkommen
  • Einkommensnachweise

verschieden je nach Fallkonstellation und Mitwirkung der Beitragspflichtigen

Zuständige Einrichtungen