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Übermittlungssperren einrichten

Kurzbeschreibung

Sie wollen eine Übermittlungssperre einrichten lassen?

Dann kommen Sie gerne im Einwohnermeldeamt vorbei oder rufen Sie unter 05282 601-32 oder 601-33 an. Ebenfalls können Sie diese auch online beantragen.

Beschreibung

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Diese Sperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie diese bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen 

Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)

Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage

Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen