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Führerschein / Umtausch in EU-Führerschein

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel Ihr Name geändert hat oder Ihr alter beschädigt ist? 

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig!

 

Beschreibung

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Schieder-Schwalenberg gemeldet sind, können Sie beim Bürgerbüro einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie eine Bescheinigung, die jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist und im Ausland nicht anerkannt wird.

Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei uns beantragen.

Wichtig:
Bei Verlust des Führerscheins kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe. 

Benötigte Unterlagen:

    • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein) 
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) 
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
    • bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) ärztliches und augenärztliches Gutachten
    • bei Verlängerung der beschränkten Klasse CE (ab dem 50. Lebensjahr: ärztliches und augenärztliches Gutachten)
    • eventuell Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert und zum Kreis Lippe, Führerscheinstelle, gesandt werden.

Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, das heißt, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie die Verlängerung nicht fristgerecht beantragt haben.

Wenn Sie die Klasse 2 nach Vollendung des 50. Lebensjahres nicht fristgerecht verlängert haben, kommt in manchen Fällen dennoch eine Verlängerung der Klasse weiterhin in Betracht. Ob dies in Ihrem Einzelfall möglich ist, klären Sie bitte mit der Führerscheinstelle des Kreises Lippe.

Aktuelle Informationen zu den Umtauschfristen:

Siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de

Die auf der vorgenannten Webseite angegebene Gebühr in Höhe von rund 25,-- Euro ist nicht zutreffend. 

  • die Gebühr für den allgemeinen Umtausch beträgt zurzeit 30,40 Euro
  • die Gebühr für die Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) / CE beträgt zurzeit 49,00 Euro
  • die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.) beträgt 30,40 Euro

Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerbüro in bar oder per Girocard zu bezahlen.

Zuständige Einrichtungen