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Fiktionsbescheinigung
Beschreibung
Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. Die Fiktionsbescheinigung wird regelmäßig für den Zeitraum erteilt, in dem die Ausländerbehörde den gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis prüft.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache von Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter/in ausgestellt. Eine Bearbeitungsdauer in dem Sinne fällt nicht an.
Die Gebühren für die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung betragen 13,00€.
In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-55
- E-Mail:
- s.weidlich@schieder-schwalenberg.de