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Gewerbe - Abmeldung

Beschreibung

Bei Aufgabe des Gewerbes, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG, ist umgehend eine Gewerbeabmeldung durchzuführen.

Die Gewerbeabmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • die IT NRW (Statistik)

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen