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Abfallgebühren
Beschreibung
Gebührenabrechnung
Gebührenänderungen, die sich nicht aufgrund eines Wechsels bzw. der Abmeldung eines/ mehrerer Behälter ergeben, werden mit dem Gebührenbescheid des kommenden Jahres verrechnet. Zwischenabrechnungen im laufenden Kalenderjahr sind nicht möglich!
Anmeldepflicht
Gem. § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schieder-Schwalenberg hat der Grundstückseigentümer der Stadt Schieder-Schwalenberg den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unvertüglich anzumelden.
Eigentümerwechsel
Im Falle eines Eigentumswechsels ist gem. § 3 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Schieder-Schwalenberg der neue Grundstückseigentümer vom Beginn an Gebührenpflichtig, an dem die Rechtsänderung im Grundbuch zugerechnet ist. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Stadt Detmold innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich und mit Nachweis der Grundbucheintragung mitzuteilen.
Gebührenbescheid
Auskünfte und Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid bezüglich der Abfallgebühren erhalten Sie bei Herrn Erfurth.
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Bürgerinformation.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 1 - Finanzen und Organisation
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-22
- E-Mail:
- r.erfurth@schieder-schwalenberg.der