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Festsetzung von Hausnummern
Beschreibung
Die Festsetzung einer Hausnummer erfolgt im Rahmen eines Baugenehmigungs- bzw. eines Freistellungsverfahrens.
Die Vergabe einer Hausnummer und die Zuordnung zu einer Straße richten sich nach der geplanten Erschließung. Sobald zwischen zwei vorhandenen Häusern noch ein Gebäude entstehen soll und keine Hausnummer mehr frei ist, wird mit den Buchstaben a, b, c usw. gearbeitet (Beispiel: Sind die Hausnummern 22 und 24 vorhanden, wird die Hausnummer 22 a festgesetzt).
Änderungen bzw. Neufestsetzungen von Hausnummern sind auch außerhalb eines Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens möglich. Hierzu reicht ein formloser Antrag des Eigentümers. Nach Prüfung erfolgt, wenn möglich, die Änderung bzw. Neufestsetzung der Hausnummer. Auch zusätzliche Hausnummern können vergeben werden.
Im § 126 BauGB (Baugesetzbuch), im § 14 OBG (Ordnungsbehördengesetz) und im Ortsrecht der Stadt Schieder-Schwalenberg ist die Anbringung der Hausnummern geregelt, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet und das Gebäude von Notarzt, Polizei usw. aufzufinden ist.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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- Domäne 3
- 32816 Schieder-Schwalenberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05282 601-67
- E-Mail:
- a.baersch@schieder-schwalenberg.de