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An-/Ab-/Ummeldung des Wohnsitzes

Kurzbeschreibung

Sie haben eine neue Wohnung in Schieder-Schwalenberg bezogen, sind innerhalb Schieder-Schwalenbergs umgezogen oder ziehen ins Ausland?

Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich. Dies kann persönlich oder auch hier online erfolgen.

Beschreibung

Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist auch diese anzumelden.

Wird eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben, kann die Abmeldung bei der Stadt/Gemeinde der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgen. Die jeweilige Stadt/Gemeinde teilt der Stadt/Gemeinde des anderen Wohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Melderegister entsprechend fortgeschrieben werden kann.

Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

  • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
  • Bei Zu-/Einzug: Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) - bei Eigentum bitte selbst ausfüllen –
  • bei Minderjährigen: ggfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
  • Bei Wegzug ins Ausland: Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.

Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Ein-/Umzugs bearbeitet werden.

Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

Für die Wohnsitzan- bzw. -abmeldung fallen keine Kosten an.