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Leichenpass

Beschreibung

Für die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist es notwendig, dass zuvor ein Leichenpass durch die örtliche Ordnungsbehörde ausgestellt wurde.

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache „ungeklärt“, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
  • Einsargungsbescheinigung des Bestatters

Verwaltungsgebühr von € 25,00

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen