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Schmutzwassergebühr (Nur Schmutzwasser)

Beschreibung

Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die städtische Abwasseranlage eingeleitet werden.

Die dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Bei dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogenen Wasser gilt die mit dem
Wasserzähler gemessene Wassermenge als Verbrauchsmenge. Hat ein Wasserzähler nicht ordnungsgemäß funktioniert, so wird die Wassermenge von der Stadt unter Zugrundelegung
des Verbrauchs des Vorjahres geschätzt.

Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen
auf seine Kosten eingebauten und ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen. Den Nachweis über den ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler obliegt dem
Gebührenpflichtigen. Ist dem Gebührenpflichtigen der Einbau eines solchen Wasserzählers nicht zumutbar, so ist die Stadt berechtigt, die aus diesen Anlagen zugeführten Wassermengen zu schätzen.              Eine Schätzung erfolgt auch, wenn der Wasserzähler nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen. Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen
Wassermengen durch einen auf seine Kosten eingebauten ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen. Den Nachweis über den ordnungsgemäß funktionierenden
Wasserzähler obliegt dem Gebührenpflichtigen. Ist der Einbau eines Wasserzählers im Einzelfall nicht zumutbar, so hat der Gebührenpflichtige den Nachweis durch nachprüfbare Unterlagen zu führen, aus denen sich insbesondere ergibt, aus welchen nachvollziehbaren Gründen Wassermengen der städtischen Abwassereinrichtung nicht zugeleitet werden und
wie groß diese Wassermengen sind. Die nachprüfbaren Unterlagen müssen geeignet sein, der Stadt eine zuverlässige Schätzung der auf dem Grundstück zurückgehaltenen Wassermengen durchzuführen. Soweit der Gebührenpflichtige aus diesem Grund mittels eines speziellen Gutachtens den Nachweis erbringen will, hat er die gutachterlichen Ermittlungen vom
Inhalt, von der Vorgehensweise und vom zeitlichen Ablauf vorher mit der Stadt abzustimmen.

Die Gebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 4,17 €.
 

Es kann keine pauschalierte Angabe über die Bearbeitungsdauer getroffen werden.

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